Rechtsfragen und Konflikte für Sie effizient, praxisnah und pragmatisch zu lösen. Das ist unser Anspruch - und unser Erfolgsrezept.
Unsere Schwerpunkte
Unsere arbeitsrechtliche Beratung ist neben der fachlichen Expertise geprägt von dem Verständnis für Ihre persönliche Situation und den Interessen eines Unternehmens. Wir beraten Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände sowie Unternehmen.
Führungskräfte stehen an exponierter Stelle im Unternehmen und sind im Arbeitsalltag großen Herausforderungen ausgesetzt. Wir beraten Sie als Führungskraft bei der Bewältigung und Vermeidung von Konflikten und stehen Ihnen als persönlicher Sparringspartner zur Verfügung. Wir prüfen, gestalten und verhandeln Arbeitsverträge für Führungskräfte sowie Dienstverträge für Geschäftsführer und Vorstände.
Bei einer drohenden Eskalation des Arbeits- oder Dienstverhältnisses sind wir Ihre rechtliche Begleitung und Vertretung vor Gericht. Wir führen für Sie die Verhandlungen über Aufhebungsverträge und Abfindungen, vertreten Sie in Kündigungsschutzprozessen vor den Arbeits- und Zivilgerichten und beraten Sie bei drohenden Wettbewerbsverboten sowie bei der Durchsetzung von Karenzentschädigungsansprüchen.
Wir stehen Ihnen in solchen Fällen jederzeit zur Verfügung und beraten und vertreten Sie in schwierigen beruflichen Phasen vertraulich im Hintergrund oder offen nach außen.
Wir beraten und vertreten in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere auch bei komplexen Projekten und Verhandlungen - vor Gericht und gegenüber Arbeitnehmern und Betriebsräten. Schwerpunkte sind die Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverträgen, die Prozessführung vor allen Arbeitsgerichten sowie Fragen des kollektiven Arbeitsrechts einschließlich des Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrechts, Verhandlungen mit Betriebsräten, Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen.
Unser Beratungsangebot im Bereich Legal Management richtet sich sowohl an Start-ups als auch an mittelständische Unternehmen und Tochtergesellschaften internationaler Konzerne.
Wir bieten unseren Mandanten das Outsourcing ihrer Rechtsabteilung an. So haben Unternehmen jederzeit Zugriff auf die juristische Expertise von Experten, die das Unternehmen, die Kolleginnen und Kollegen und die spezifischen Herausforderungen persönlich kennen. Die ideale Basis für richtige Entscheidungen - mit Blick über den juristischen Tellerrand.
In außergerichtlichen Verfahren, einschließlich der Mediation, unterstützen wir als neutraler Dritter oder Parteivertreter mit dem klaren Ziel einer einvernehmlichen und rechtssicheren Lösung.
Mit unserer langjährigen Branchenkenntnis in der Automobil- und Zulieferindustrie sind wir für unsere Mandanten die ausgelagerte Rechtsabteilung auf nationaler und internationaler Ebene. Unser Schwerpunkt liegt auf der Beratung in Rechtsfragen mit OEMs, Händlern, Zulieferern und anderen Branchenteilnehmern. Wir begleiten und unterstützen auch bei TISAX- und ISO-Zertifizierungen.
Unser Beratungsangebot im Wirtschaftsrecht richtet sich an Unternehmen jeder Größe aus Mittelstand und Industrie.
Das Handels- und Vertriebsrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit auf nationaler und internationaler Ebene. Wir gestalten und verhandeln komplexe Verträge mit Kunden, Lieferanten und Handelsvertretern. Im Streitfall begleiten wir Sie nach sorgfältiger strategischer und taktischer Planung - mit der gebotenen Konfliktbereitschaft - durch gerichtliche Verfahren vor Zivil- und Schiedsgerichten.
In außergerichtlichen Verfahren, einschließlich der Mediation, unterstützen wir als neutraler Dritter oder Parteivertreter mit dem klaren Ziel einer einvernehmlichen und rechtssicheren Lösung.
Wir beraten zu gesellschaftsrechtlichen Themen sowie zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung, dem Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen. Darüber hinaus verfügen wir über langjährige Erfahrungen in der Entwicklung von Compliance-Systemen und der Begleitung von Unternehmen bei Audits.
Wir setzten Ihre Forderungen gegenüber der Gegenseite durch. Sie erhalten von uns stets eine nachvollziehbare und transparente Einschätzung der Erfolgschancen vs. der Kosten und Risiken. Gleiches gilt bei der Abwehr von Forderungen.
Mit über 20 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt, Syndikus und Führungskraft steht Ihnen Rechtsanwalt Jörg F. Remien mit pragmatischem und lösungsorientiertem Rat verlässlich zur Seite.
Rechtsanwalt Jörg F. Remien, gebürtiger Münchner, absolvierte sein Studium nach Stationen in Dallas (USA) und London (UK) an den Universitäten Greifswald, Padua (Italien) und Berlin. Sein Referendariat schloss er am Landgericht München ab, wo er seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen ist.
Herr Remien war 2008 Mitgründer der Kanzlei Bronhofer & Partner, die er bis 2024 als Partner mit aufgebaut und begleitet hat. Bereits seit 2005 führt er darüber hinaus eine eigene Kanzlei.
Als Syndikusanwalt und General Counsel war Herr Remien für zahlreiche internationale Konzerne tätig, darunter die NEC Corporation (Japan) und die NTT Communications Corporation (Japan). Mittelständische Unternehmen und Start-ups unterstützt er regelmäßig in der Funktion einer externen Rechtsabteilung.
Mit einem umfassenden Verständnis für interdisziplinäre Themen war Herr Remien zudem als Geschäftsführer und Führungskraft in internationalen Konzernen tätig, darunter Unique/USG Professionals (Niederlande), die All4Labels Group (Deutschland), die OpSec Security Group (USA & UK) sowie die feno GmbH (München).
Praxisnahe Einblicke zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen – für Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen.
Resturlaub verfällt nicht so automatisch, wie viele denken. Ob Urlaubstage am Jahresende verloren gehen, hängt entscheidend davon ab, ob der Arbeitgeber seine Hinweispflichten erfüllt hat – und bei Krankheit gelten besondere Fristen.
Wer bei der Betriebsratswahl 2026 kandidiert oder die Wahl organisiert, genießt besonderen Kündigungsschutz. Das Gesetz schirmt Kandidaten, Wahlvorstände und Initiatoren gezielt gegen Kündigungen ab.
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL 2023/970) ist bis zum 7. Juni 2026 umzusetzen. Arbeitnehmer erhalten dann das Recht, Auskunft über die Gehaltsbandbreite vergleichbarer Kollegen zu verlangen – und können bei Entgeltdiskriminierung Schadensersatz geltend machen.
Antworten auf die häufigsten Fragen – für Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer und Unternehmen.
Sie haben Fragen bzw. wünschen ein Erstgespräch zur Orientierung? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag.
KANZLEI REMIEN
Rechtsanwalt Jörg F. Remien
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