Ihr zuverlässiger und vertrauensvoller Partner.

Rechtsfragen und Konflikte für Sie effizient, praxisnah und pragmatisch zu lösen. Das ist unser Anspruch - und unser Erfolgsrezept.

Unsere Schwerpunkte
Jörg F. Remien, Rechtsanwalt

Arbeitsrecht

Unsere arbeitsrechtliche Beratung ist neben der fachlichen Expertise geprägt von dem Verständnis für Ihre persönliche Situation und den Interessen eines Unternehmens. Wir beraten Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände sowie Unternehmen.

Für Führungskräfte, Geschäftsführer und Vorstände

Führungskräfte stehen an exponierter Stelle im Unternehmen und sind im Arbeitsalltag großen Herausforderungen ausgesetzt. Wir beraten Sie als Führungskraft bei der Bewältigung und Vermeidung von Konflikten und stehen Ihnen als persönlicher Sparringspartner zur Verfügung. Wir prüfen, gestalten und verhandeln Arbeitsverträge für Führungskräfte sowie Dienstverträge für Geschäftsführer und Vorstände.

Vertretung bei Kündigung

Bei einer drohenden Eskalation des Arbeits- oder Dienstverhältnisses sind wir Ihre rechtliche Begleitung und Vertretung vor Gericht. Wir führen für Sie die Verhandlungen über Aufhebungsverträge und Abfindungen, vertreten Sie in Kündigungsschutzprozessen vor den Arbeits- und Zivilgerichten und beraten Sie bei drohenden Wettbewerbsverboten sowie bei der Durchsetzung von Karenzentschädigungsansprüchen.

Wir stehen Ihnen in solchen Fällen jederzeit zur Verfügung und beraten und vertreten Sie in schwierigen beruflichen Phasen vertraulich im Hintergrund oder offen nach außen.

Für Unternehmen

Wir beraten und vertreten in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere auch bei komplexen Projekten und Verhandlungen - vor Gericht und gegenüber Arbeitnehmern und Betriebsräten. Schwerpunkte sind die Gestaltung und Beendigung von Arbeitsverträgen, die Prozessführung vor allen Arbeitsgerichten sowie Fragen des kollektiven Arbeitsrechts einschließlich des Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrechts, Verhandlungen mit Betriebsräten, Verhandlungen von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleichen und Sozialplänen.

Wirtschaftsrecht

Unser Beratungsangebot im Wirtschaftsrecht richtet sich an Unternehmen jeder Größe aus Mittelstand und Industrie.

Handelsrecht / Vertriebsrecht

Das Handels- und Vertriebsrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit auf nationaler und internationaler Ebene. Wir gestalten und verhandeln komplexe Verträge mit Kunden, Lieferanten und Handelsvertretern. Im Streitfall begleiten wir Sie nach sorgfältiger strategischer und taktischer Planung - mit der gebotenen Konfliktbereitschaft - durch gerichtliche Verfahren vor Zivil- und Schiedsgerichten.

In außergerichtlichen Verfahren, einschließlich der Mediation, unterstützen wir als neutraler Dritter oder Parteivertreter mit dem klaren Ziel einer einvernehmlichen und rechtssicheren Lösung.

Gesellschaftsrecht / M&A

Wir beraten zu gesellschaftsrechtlichen Themen sowie zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Gründung, dem Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen. Darüber hinaus verfügen wir über langjährige Erfahrungen in der Entwicklung von Compliance-Systemen und der Begleitung von Unternehmen bei Audits.

Forderungen

Wir setzten Ihre Forderungen gegenüber der Gegenseite durch. Sie erhalten von uns stets eine nachvollziehbare und transparente Einschätzung der Erfolgschancen vs. der Kosten und Risiken. Gleiches gilt bei der Abwehr von Forderungen.

Die Kanzlei

Mit über 20 Jahren Erfahrung als Rechtsanwalt, Syndikus und Führungskraft steht Ihnen Rechtsanwalt Jörg F. Remien mit pragmatischem und lösungsorientiertem Rat verlässlich zur Seite.

Studium

Rechtsanwalt Jörg F. Remien, gebürtiger Münchner, absolvierte sein Studium nach Stationen in Dallas (USA) und London (UK) an den Universitäten Greifswald, Padua (Italien) und Berlin. Sein Referendariat schloss er am Landgericht München ab, wo er seit 2005 als Rechtsanwalt zugelassen ist.

Rechtsanwalt und Syndikus

Herr Remien war 2008 Mitgründer der Kanzlei Bronhofer & Partner, die er bis 2024 als Partner mit aufgebaut und begleitet hat. Bereits seit 2005 führt er darüber hinaus eine eigene Kanzlei.

Als Syndikusanwalt und General Counsel war Herr Remien für zahlreiche internationale Konzerne tätig, darunter die NEC Corporation (Japan) und die NTT Communications Corporation (Japan). Mittelständische Unternehmen und Start-ups unterstützt er regelmäßig in der Funktion einer externen Rechtsabteilung.

Geschäftsführer und Führungskraft

Mit einem umfassenden Verständnis für interdisziplinäre Themen war Herr Remien zudem als Geschäftsführer und Führungskraft in internationalen Konzernen tätig, darunter Unique/USG Professionals (Niederlande), die All4Labels Group (Deutschland), die OpSec Security Group (USA & UK) sowie die feno GmbH (München).

Aktuelles aus dem Arbeitsrecht

Praxisnahe Einblicke zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen – für Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen.

Urlaubsrecht Neu · Juni 2026
Urlaub richtig nutzen: Wann er verfällt, wann er übertragen wird – und was bei Krankheit gilt

Resturlaub verfällt nicht so automatisch, wie viele denken. Ob Urlaubstage am Jahresende verloren gehen, hängt entscheidend davon ab, ob der Arbeitgeber seine Hinweispflichten erfüllt hat – und bei Krankheit gelten besondere Fristen.

Betriebsrat
Betriebsratswahl 2026: Wahlrecht, Kandidatur und Schutz vor Kündigung

Wer bei der Betriebsratswahl 2026 kandidiert oder die Wahl organisiert, genießt besonderen Kündigungsschutz. Das Gesetz schirmt Kandidaten, Wahlvorstände und Initiatoren gezielt gegen Kündigungen ab.

Entgelttransparenz
Gehaltstransparenz: Neue Auskunftsrechte für Arbeitnehmer ab Juni 2026

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL 2023/970) ist bis zum 7. Juni 2026 umzusetzen. Arbeitnehmer erhalten dann das Recht, Auskunft über die Gehaltsbandbreite vergleichbarer Kollegen zu verlangen – und können bei Entgeltdiskriminierung Schadensersatz geltend machen.

FAQ Arbeitsrecht

Antworten auf die häufigsten Fragen – für Arbeitnehmer, Führungskräfte, Geschäftsführer und Unternehmen.

Immer dann, wenn Ihr Arbeitgeber eine Maßnahme einleitet, die über die bloße Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten hinausgeht – also bei einer Kündigung, Abmahnung, Versetzung oder einem angebotenen Aufhebungsvertrag. Besonders wichtig: Im Arbeitsrecht laufen kurze Fristen. Nach Erhalt einer Kündigung bleiben nur drei Wochen, um Klage zu erheben. Wer zu lange wartet, verliert seine Rechtsposition.

Wir rechnen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Die Gebühren richten sich nach dem Streitwert und sind für alle Seiten transparent und nachvollziehbar. Im Erstgespräch erhalten Sie immer eine klare Einschätzung der voraussichtlichen Kosten und Erfolgsaussichten. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, prüfen wir vorab die Deckung.

Nach Erhalt einer schriftlichen Kündigung laufen drei Wochen, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu erheben (§ 4 KSchG). Diese Frist ist absolut – wer sie versäumt, verliert in der Regel jede Möglichkeit, die Kündigung gerichtlich anzufechten. Bitte nehmen Sie unmittelbar nach Erhalt einer Kündigung Kontakt auf.

Bei einer Kündigung beendet eine Seite einseitig das Arbeitsverhältnis. Ein Aufhebungsvertrag ist dagegen eine einvernehmliche Vereinbarung. Der Arbeitgeber bietet ihn häufig an, weil er unsicher ist, ob eine Kündigung gerichtlich standhält. Für Arbeitnehmer birgt ein Aufhebungsvertrag Risiken: Er kann eine dreimonatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen und bedeutet den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage. Lassen Sie Aufhebungsverträge stets vor Unterzeichnung prüfen.

Nehmen Sie Kontakt auf.

Sie haben Fragen bzw. wünschen ein Erstgespräch zur Orientierung? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

KANZLEI REMIEN
Rechtsanwalt Jörg F. Remien
Almrauschstr. 1a, 82031 Grünwald

Telefon
+49 89 444 549 56

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